Aldi und Lidl verklagt wegen Patentverletzung

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Selbst Lebensmitteldiscounter sind nicht davor sicher, wegen Patentverletzungen verklagt zu werden. Konkret geht es um Geräte der Unterhaltungselektronik, die Aldi und Lidl unter den Eigenmarken Tevion bzw. Silvercrest verkauft haben. Kläger sind einige MPEG-2 Lizenzinhaber, die zu dem US-Patent- und Verwertungspool MPEG-LA gehören. Die Klagen sind in Düsseldorf anhängig.

Ich halte die Klagen für nicht ganz einfach. Soweit es nicht um Fachhändler, sondern um Vollsortimenter oder zumindest branchenfremde Händler geht, obliegt einem Händler keine allgemeine Recherchepflicht dahingehend, ob eingekaufte Waren Patente verletzen. Anders liegt es schon beim Fachhändler. In einem von mir vertretenen Fall wurde z. B. bei einem Baumarkt ein Verschulden bejaht, der auf Bestellung eines Kunden bei einem Hersteller patentverletzende Verschalungselemente geordert und ausgeliefert hatte. Die Frage ist, ob im hiesigen Fall verschärfte Recherchepflichten gelten könnten, weil die eingekauften Geräte unter Eigenmarkten vertrieben werden.

Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ohnehin nur auf einen Vergleich spekuliert wird, ist groß.

MPEG-LA steht übrigens in den USA wiederum erheblich unter Beschuss: Dem Rechtepool werden Ungleichbehandlungen bei der Lizenzvergabe vorgeworfen, und Rechtebewertungen als Grundlage für die Lizenzgebührenforderungen sollen nicht durch unabhängige Gutachter, sondern durch nahestehende Rechtsanwälte erarbeitet worden sein.