Adieu dem Leistungsschutzrecht? – Yahoo legt Verfassungsbeschwerde ein

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Nach dem neuen Leistungsschutzrecht (§§ 87f, 87g UrhG), in Kraft getreten im August 2013, müssen die Betreiber von Suchmaschinen und News-Websites für die Verwendung mehr als kleinster Textausschnitte aus dem Online-Repertoire der Presseverlage deren Einverständnis einholen. Die Zustimmung der Verlage geht zumeist jedoch mit der Forderung nach Lizenzgebühren einher. Yahoo sieht hierin eine Einschränkung der Informationsfreiheit, und zwar in verfassungswidriger Art und Weise und hat jetzt Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Das Internetunternehmen erklärte in einer Pressemeldung, eine gezielte Informationserlangung im Internet könne gerade durch die personalisierte und möglichst vollständige Bereitstellung von Suchergebnissen durch Suchmaschinenbetreiber gewährleistet werden. Bei Einhaltung der Regelungen des Leistungsschutzrechts könne die Nachrichtensuche über Suchmaschinen aber nur „weniger umfassend und informativ als in anderen Ländern“ ausfallen. Aus diesem Grund sei das Leistungsschutzrecht der Informationsfreiheit gegenläufig. Suchmaschinenbetreiber seien als unverzichtbare Vermittler der Verlage und ihrer Erzeugnisse durch die Pressefreiheit (Art. 5 GG) geschützt. Das Leistungsschutzrecht aber verstoße hiergegen. Zudem sei es mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) unvereinbar. Darüber hinaus verstoße der sowohl vage als auch widersprüchlich formulierte Gesetzestext gegen das Bestimmtheitsgebot. Rechtsunsicherheit für die Adressaten sei die Folge.

Bereits vor einigen Monaten war das Leistungsschutzrecht ins Gespräch gekommen, als die VG Media ankündigte, den Suchmaschinenbetreiber Google auf Zahlung von Lizenzgebühren verklagen zu wollen. Ob Suchmaschinenbetreiber wie Google und Yahoo zur Zahlung solcher Gebühren tatsächlich verpflichtet werden können, ist bislang unklar. Auch die Bundesregierung behält sich Äußerungen diesbezüglich vor. Es wolle das Ergebnis der VG-Media-Klage abgewartet werden, so Justizminister Heiko Maas (SPD). Google war dem Problem zuvor gekonnt aus dem Weg gegangen, indem das Unternehmen mithilfe eines „Opt-In-Verfahrens“ die Verlage ausdrücklich einer kostenlosen Veröffentlichung zustimmen ließ. Diese spurten- gezwungenermaßen – aus Angst vor Trafficverlusten. Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG das Chaos, das das Leistungsschutzrecht bei den betroffenen Internetunternehmen verursacht hat, wieder zu beseitigen vermag. Der General Counsel von Yahoo Deutschland Helge Huffmann erklärte: „ Wir hoffen, dass das Gericht zu unseren Gunsten entscheiden wird und dafür Sorge trägt, dass deutsche Nutzer online von derselben Informationsbreite profitieren können wir Nutzer anderswo auf der Welt“.