Achtung: Privatkopierfreiheit gilt nur für Kopien aus legalen Quellen

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Die Frage, ob Privatpersonen sich auch dann auf Kopierfreiheit berufen können, wenn die Kopie von einer illegalen Quelle stammt, kann jetzt dahinstehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 10. April 2014 (C 435/12) entschieden, dass nationales Recht, welches hinsichtlich der Privatkopierfreiheit im Urheberrecht nicht zwischen Recht- und Unrechtmäßigkeit der zu vervielfältigenden Quelle unterscheidet, mit der europarechtlichen Regelung  nicht vereinbar ist. Anderweitige Regelungen sind unzulässig und die Privatkopierfreiheit ist damit unstreitig nur auf Kopien aus legalen Quellen anwendbar.