Widerrufsfrist im Fernabsatz im Falle der Ablieferung beim Nachbarn

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Ein kleines, aber häufiges Problem: Man ist nicht zu Hause, und der Paketdienst oder die Spedition gibt die Bestellung einfach beim Nachbarn ab, möglicherweise sogar ohne entsprechende Nachricht. Das Amtsgericht Winsen hat dazu jetzt in einem Urteil vom 28.06.2012 festgehalten (Az. 22 C 1812/11), dass die Wiederrufsfrist für den Verbraucher erst dann beginnt, wenn die Ware tatsächlich ihm übergeben ist. Einem Nachbarn fehle im Regelfalle die rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung zur Entgegennahme der Ware.

Anders kann der Fall liegen, wenn dem Lieferanten bei der Bestellung bereits ein Nachbar als mögliche Empfangsperson für die Lieferung benannt wurde.