Online-Handel: Gesetz für Abfallvermeidung

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Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Abfallvermeidung insbesondere im Online-Handel verbessert und das Recycling verstärkt werden.

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

  • Hersteller und Händler in Verantwortung nehmen

Durch eine neu eingeführte „Obhutspflicht“ will der Bund eine gesetzliche Grundlage schaffen, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Das soll eine später folgende Rechtsverordnung sicherstellen und das bisher intransparente Vorgehen mancher Händler ausleuchten. Dabei steht eine Dokumentationspflicht für Hersteller und Händler im Raum, aus welcher nachvollziehbar hervorgehen soll, wie sich der konkrete Umgang mit nicht verkauften Waren gestaltet. Als Alternativen zum Entsorgen sieht die das BMU einen rabattierten Verkauf und Spenden an.

  • Recyclingprodukte für Bundesbehörden

Die Nachfrage nach recyceltem Material soll erhöht werden. Insoweit sollen Bundesbehörden eine Vorreiterrolle einnehmen. Künftig sollen 6.000 Beschaffungstellen sowie bundeseigene und vom Bund beherrschte Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssten sie, falls dadurch keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen, beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

  • Beteiligung der Hersteller und Händler von Einwegprodukten an Kosten für Säuberung des öffentlichen Raums

Die Belastung liegt bislang allein bei den Bürgern über kommunale Gebühren. Dieser Zustand sei nicht weiter tragbar. Deshalb sollen Hersteller und Vertreiber von Einwegprodukten aus Kunststoff sich in Zukunft an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. Schließlich wolle jeder eine saubere Umwelt, in der weder Müll noch giftige Kippen herumliegen, so Umweltministerin Schulze.

Verschiedene Meinungen zu dem Vorhaben

Der Entwurf der Bundesregierung wird bislang kontrovers diskutiert.

Sascha Roth (NABU)

Für den Umwelt-Experten Sascha Roth vom Naturschutzbund (NABU) ist das eine richtige Initiative: Denn in der Regel werden Produkte weggeworfen, die man gut wiederverwerten könne. „Allerdings muss man auch dazu sagen: Das ist jetzt erstmal das Rahmengesetz, und wir brauchen jetzt sehr zügig eine Verordnung, die das dann auch in Gänze regelt“, so Roth. Tempo, fordert der NABU also, denn bisher gehe es nur um den gesetzlichen Rahmen, nicht um eine konkrete Umsetzung.

Andreas Arlt (Händlerbund e.V.)

Der Händlerbund sieht in den größten Teilen des Online-Handels keine Wegwerfmentalität vorhanden. Laut einer Händlerbund-Logistikstudie haben 64 % der befragten Händler noch nie Waren vernichtet, sagt Arlt. Auch die Uni Bamberg komme zu einem ähnlichen Fazit. Von 490 Millionen Rücksendungen wurden 2018 ganze 470 Millionen wiederverwendet. 12,5 Millionen der entsorgten Produkte waren entweder technisch nicht mehr aufbereitbar oder die Markeninhaber gaben die Vernichtung vor. Nur knapp 7,5 Millionen Artikel wurden vernichtet, obwohl sie theoretisch noch wiederverwertbar gewesen wären. Das macht somit 1,5 % aller Retouren aus. Insofern könne von einer Wegwerfmentalität keine Rede sein.

Eine Lösung sieht der Händlerbund darin, dass Sachspenden von B-Ware so gestaltet werden, dass Händler keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssten. Außerdem kommen immer wieder Vorschläge der Händler, eine verpflichtende Retourengebühr seitens der Politik einzuführen.

Fazit

Die Studie der Uni Bamberg verdeutlicht, dass ein Problem existiert. Zwar werden „nur“ 1,5 % der Retouren vernichtet. In Anbetracht der Zahl von 7,5 Millionen unnötig vernichteter Wirtschaftsgüter ist die Angelegenheit jedoch nicht klein zu reden.

Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kann nur ein Anfang sein und muss – wie geplant – durch eine Verordnung präzisiert werden. Dabei sollten Online-Händler nicht voreilig als Übeltäter ausgemacht werden. Schließlich werden wohl die 7,5 Millionen Artikel nicht aus reiner Boshaftigkeit entsorgt, sondern aus allein wirtschaftlichen Erwägungen. Insoweit sollte ein Augenmerk darauf liegen, die Händler über wirtschaftliche Anreize – mitunter auch Sanktionen – zur Abfallvermeidung zu bewegen.

Die Retourenzahl an sich über feste Gebühren zu senken, löst zum einen das Problem nicht, sondern schränkt es nur ein. Zum anderen ist gerade die Möglichkeit der kostenlosen Retoure ein ausschlaggebendes Kaufselement. Deshalb wäre im Ergebnis der Schaden einer solche Maßnahme höher, als ihr Nutzen.