Share >

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der kleine Unterschied zwischen Praxis und Theorie

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abrufen. Eine Papierbescheinigung ist seit diesem Zeitpunkt für gesetzliche versicherte Beschäftigte nicht mehr vorgesehen.

Was das für Arbeitgeber bedeutet und wie der aktuelle Stand in der Praxis ist, erklärt Ecovis-Steuerberater Andreas Islinger in München.

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!