Personalverrechnung – DB-Reduktion für 2023 und 2024
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Personalverrechnung – DB-Reduktion für 2023 und 2024

Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren. Ab 1.1.2025 wird der DB-Beitragssatz unabhängig vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift auf 3,7 % gesenkt. Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurden FAQs dazu veröffentlicht.


Personalverrechnung – DB-Reduktion für 2023 und 2024

Vorlage – interner Aktenvermerk