Privatpersonen
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Guter Rat auch in eigener Sache

Auch Unternehmer haben ihre privaten Seiten. Darum werden wir nicht nur für Firmen aktiv, sondern wir bieten auch Privatpersonen, die steuerlichen und rechtlichen Rat suchen, unsere Beratungsservices an. Privatkunden sind bei uns keinesfalls Mandanten zweiter Klasse. Das wissen inzwischen etliche Inhaber oder Geschäftsführer mittelständischer Betriebe, für die wir private Steuer- und Rechtsfragen klären und die Einkommensteuerklärungen ausarbeiten.

Neben betrieblichen Einkünften können sich hier unterschiedliche Fragestellungen im Bereich der Vermögensveranlagung ergeben (zB Investitionen in Immobilien, Wertpapiere/Beteiligungen oder Kryptowährungen). Abgesehen davon verschwimmen auch manchmal die Grenzen zwischen privaten und unternehmerisch tätigen Steuerzahlern. Beispielweise wird, wer regelmäßig über Internetbörsen Gegenstände verkauft, schnell zum Unternehmer und unterliegt als solcher anderen Besteuerungsregeln.

Im Rahmen von speziell erweiterter Dienstleistungsangebote für unternehmerisch tätige Mandanten, betreuen wir auf Wunsch auch die Mitarbeiter bei der Erstellung der Einkommensteuerklärung.