
Neue Corona-Kurzarbeit Phase 5
07.07.2021
Vor kurzem wurde die neue Bundesrichtlinie betreffend die Corona-Kurzarbeit Phase 5 sowie FAQs dazu veröffentlicht. Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen zur Corona-Kurzarbeit Phase 5, welche ab Juli 2021 startet.
Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:
1. Wesentliche Rahmenbedingungen der Corona-Kurzarbeit Phase 5
a.) Antragstellung und Zugang
b.) Sozialpartnervereinbarung
c.) Beilagen zur Sozialpartnervereinbarung
d.) Kurzarbeitsdauer
e.) Nettoersatzrate seitens des Arbeitgebers
f.) Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe
g.) Urlaubsverbrauch
h.) Weiterbildungen
i.) Geltungsdauer
2. Ausblick