Neue Corona-Kurzarbeit Phase 5
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Neue Corona-Kurzarbeit Phase 5

Vor kurzem wurde die neue Bundesrichtlinie betreffend die Corona-Kurzarbeit Phase 5 sowie FAQs dazu veröffentlicht. Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen zur Corona-Kurzarbeit Phase 5, welche ab Juli 2021 startet.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Wesentliche Rahmenbedingungen der Corona-Kurzarbeit Phase 5
a.) Antragstellung und Zugang
b.) Sozialpartnervereinbarung
c.) Beilagen zur Sozialpartnervereinbarung
d.) Kurzarbeitsdauer
e.) Nettoersatzrate seitens des Arbeitgebers
f.) Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe
g.) Urlaubsverbrauch
h.) Weiterbildungen
i.) Geltungsdauer
2. Ausblick

Newsletter – Neue Corona-Kurzarbeit Phase 5