
COVID-19: Änderungen der Corona-Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
02.11.2020
Die Sozialpartner haben im Hinblick auf den neuen Lockdown eine Anpassung des Corona-Kurzarbeitszeitmodells Phase III verhandelt. Nachfolgend werden die wesentlichen Punkte zur Einigung der Sozialpartner mit dem BMAFJ (Stand 1.11.2020) zusammengefasst.
Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:
1. Änderung der Corona-Kurzarbeit
a.) Unterschreitung der Arbeitsleistung von 30% bzw. 10%
b.) Wirtschaftliche Begründung
c.) Antragstellung per 1.11.2020 rückwirkend möglich
d.) Lehrlinge
e.) Regelung der Trinkgeldpauschale
2. Ausblick