COVID-19: Corona-Kurzarbeit Phase 4 und Kurzarbeitsbonus
Share >

COVID-19: Corona-Kurzarbeit Phase 4 und Kurzarbeitsbonus

Die Bundesregierung hat kürzlich eine weitere Verlängerung der Corona-Kurzarbeit beschlossen, die am 24.3.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Rahmenbedingungen der neuen Phase 4 entsprechen im Wesentlichen der bis 31.3.2021 noch geltenden Corona-Kurzarbeit Phase 3. Abgesehen davon soll es für Betriebe in Branchen, die seit November 2020 durchgehend geschlossen sind, zusätzlich einen Kurzarbeitsbonus geben.

Das nachstehende Inhaltsverzeichnis gibt einen kurzen Überblick über die einzelnen Punkte unseres Newsletters:

1. COVID-19-Kurzarbeitsbonus
1.1. Zweck
1.2. Antragsberechtigte
1.3. Höhe
1.4. Abwicklung
2. Corona-Kurzarbeit Phase 4
2.1. Antragstellung auf Kurzarbeit
2.2. Sozialpartnervereinbarung 9.0

a.) Beilage 1 – Wirtschaftliche Begründung
b.) Beilage 2 – Unterschreitung der Mindestarbeitszeit
     2.3. Arbeitszeitausfall
2.4. Freiwillige Trinkgeldersatz-Option
3. Ausblick

Newsletter – COVID-19: Corona-Kurzarbeit Phase 4 und Kurzarbeitsbonus