Filesharing: IP-Ermittlung durch Logistep in Deutschland zulässig

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Anders als in Italien und der Schweiz  verstößt die Ermittlung der IP-Adresse durch die Fa. Logistep, die regelmäßig in Filesharing-Fällen für Rechteinhaber ermittelt, nicht gegen das geltende deutsche Datenschutzrecht. Dies entschied jüngst das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 3.11.2010, Az. 5 W 126/10).Durch die schlichte Ermittlung von IP-Adressen werden weder personenbezogene Daten ermittelt noch verarbeitet. Die „Personalisierung“ erfolge erst in nachgelagerten Verfahren, nämlich entweder durch Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft oder eine gerichtlich angeordnete Auskunftserteilung der Internetprovider. Die Ermittlung der IP-Adressen selbst sei dagegen datenschutzrechtlich nicht relevant.

Auf dieser Grundlage wies das Oberlandesgericht das vom Beschwerdeführer geltend gemacht Beweisverbot betreffend die Ermittlung von IP-Adresse und Anschlussnutzer zurück.  Damit verbleibt es bei der derzeitigen Praxis zur Ermittlung der Anschlussinhaber.