Bestätigung tatsächlich nicht erfolgter Einwilligungen in Werbe-E-Mails unzulässig

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Zahlreiche Verbraucher beschwerten sich in letzter Zeit über schriftliche „Bestätigungen“ des Axel-Springer-Verlags, die eine angeblich erteilte Einwilligung von Abonnenten in die Zusendung von E-Mail- Werbung zum Gegenstand hatten. Entsprechende Einwilligungen waren indes tatsächlich nicht erteilt worden. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Berlin untersagte das Landgericht Berlin nunmehr mit Beschluss vom 16.02.2011, Az.: 96 O 17/11 dieses Verhalten als wettbewerbswidrig.