Kurzarbeit: Anspruch auf Kurzarbeitergeld jetzt prüfen

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Der Bundestag hat am 13.03.2020 die erforderlichen Änderungen für das Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ verabschiedet. Ab 01.04. können Unternehmen leichter als bisher Kurzarbeitergeld bekommen.

 

Mit unserem Schnellcheck können Sie unkompliziert feststellen, ob Sie schon jetzt einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) haben.



Das gilt nur, falls vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgewährung nicht entgegenstehen.
Das gilt nur, sofern die einschlägigen Maßnahmen eine vertragliche Grundlage haben.

Geben Sie hier die Anzahl aller Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb an.
Verzichten Sie dabei auf Azubis, Arbeitnehmer in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen und Heimarbeiter.
Vom Arbeitsausfall sind min. Mitarbeiter mit Gehaltseinbußen i.H.v. jeweils mehr als 10% ihres monatlichen Bruttogehalts betroffen. (Vorsicht: Ausstehende Gesetzesänderung zum 01.04.2020)