Konsumentenkreditanbieter

Eigenkapital – EUR 40 000. Genehmigungszeit (Genehmigungszeit) – 1 Monat. 

Konsumentenkreditanbieter und Peer-to-Peer-Kreditplattformen (P2P) helfen Konsumenten dabei, Finanzmittel für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Konsumentenkreditanbieter finanzieren aus eigenem Kapital. P2P-Plattformen sammeln Mittel, die von Drittanbietern angeboten werden, und stellen Konsumentenkredite bereit.

Konsumentenkreditanbieter bieten schnelle und einfache Konsumentenkredite als Alternative zu komplizierten Bankfinanzierungen an.

Schnelle und einfache Lizenzierung, freundliche Regulierung

Die jüngsten Änderungen der litauischen Konsumentenkreditanbieter ermöglichen eine schnelle und einfache Lizenzierung von Konsumentenkreditanbietern und P2P-Plattformen. Normalerweise dauert es etwas mehr als einen Monat, um in die öffentliche Liste der Anbieter von Konsumentenkreditan oder der Betreiber von Peer-to-Peer-Plattformen (P2P) aufgenommen zu werden. Die Bank Litauens (Regulierungsbehörde) gilt derzeit als eine der geschäftsorientiertesten und fortschrittlichsten Regulierungsbehörden im EU- / EWR-Raum.

Die litauischen Verbraucherkredit- und Peer-to-Peer-Betreiberlizenzen (P2P) gelten als litauische nationale Lizenzen, die von der Finanzaufsichtsbehörde der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden. Die Passporting von Konsumentenkrediten- oder Peer-to-Peer-Diensten innerhalb der EU / des EWR kann durch die Kombination von Konsumentenkreditlizenzen mit E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten oder anderen passportierbaren Lizenzen erreicht werden.

Das Unternehmen kann in die öffentliche Liste der Verbraucherkreditanbieter aufgenommen werden und stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Antrag auf Eintragung in eine öffentliche Liste von Konsumentenkreditanbietern.
  • Informationen über das öffentliche Register, in dem die Aufsichtsbehörde personenbezogene Grunddaten und Informationen über die Aktionäre und Führungskräfte überprüfen und ihre Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen kann.
  • Regeln zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern.
  • Informationen zu Registern und Informationssystemen, auf die bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern in Bezug genommen wird.
  • Geschäftskontinuitätsplan (Geschäftsplan).
  • Liste der Konsumentenkreditanbieter, die gegebenenfalls im Namen eines Konsumentenkreditanbieters handeln.

Der Geschäftsplan ist das komplexeste Dokument, das erstellt werden muss. Der Plan sollte Maßnahmen und Verfahren vorsehen, die sicherstellen, dass die Aktivitäten der Verbraucherkreditanbieter kontinuierlich und ohne Unterbrechung durchgeführt werden, um eine reibungslose Verwaltung der Verbraucherkreditverträge und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bei unvorhergesehenen Umständen zu gewährleisten. ECOVIS ProventusLaw hilft bei der Erstellung eines Geschäftssplans, anderer Lizenzdokumentationen und der Einrichtung von Verbraucherkreditgeschäften.