EU-Crowdfunding-Lizenz gemäß der neuen europäischen ECSP-Verordnung

Crowdfunding-Dienstleister sind Vermittler, die Investoren und Kreditgebern helfen, Unternehmen zu finden, die eine Finanzierung benötigen, und Geschäftsleuten bei der Kapitalbeschaffung helfen. Crowdfinanzierung ist die moderne Alternative zur traditionellen Bankfinanzierung und beste Lösung zur KMU- oder Start-Up-Finanzierung.

Am 10. November 2021 trat die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) in Kraft. Diese neue Verordnung sagt Crowdfunding-Boom in Kontinentaleuropa voraus. Die Europäische Union ist der größte Binnenmarkt der Welt mit 450 Millionen Verbrauchern und mehr als 20 Millionen Unternehmen. Durch die ECSP-VO wird ein harmonisierter EU-Rechtsrahmen geschaffen, der Crowdfunding-Dienstleistern die grenzüberschreitende Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen mittels “Europäischen Passes” ermöglicht.

Ziel der neuen Verordnung ist es, die grenzüberschreitende Finanzierung zu unterstützen und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-Ups zu verbessern. Mithilfe einer begleitenden Richtlinie erhalten Kleinunternehmen besseren Zugang zu Finanzmitteln. Europäische Banken und andere traditionelle Kreditinstitute sind aufgrund der Risikovorschriften und anderer Risikominderungs- und Regulierungseinschränkungen nicht mehr in der Lage, alle Geschäfte zu finanzieren. Crowdfunding-Plattformen bieten anderen Kreditgebern einen Marktplatz, um die Lücken in der Unternehmensfinanzierung zu schließen. Crowdfunding ist ein ideales Finanzierungsinstrument für die Start-Up-Finanzierung, bei dem Kreditgeber an Start-Ups beteiligt werden und diese durch Kreditverträge, Wertpapiere und Token-Emissionen verleihen können.

Kapitalerhöhung durch Kredite, Anleihen, Aktien, andere Wertpapiere und Token-Angebote

Lizenzierte Betreiber von Crowdfunding-Plattformen dürfen ihre Kundenunternehmen über Crowdfunding Plattformen mit unterschiedlichen Instrumenten finanzieren:

  • Kreditvereinbarung;
  • Ausgabe von Schuldtiteln (d. h. Anleihen);
  • Ausgabe von Beteiligungspapieren (d. h. Aktien);
  • Abtretung von Anspruchsrechten aus bestehenden Kreditverträgen.

Moderne Finanzierungsinstrumente wie Token Offering und Security Token Offering STO können verwendet werden, um das Kapital für Investitionsprojekte über eine lizenzierte Crowdfunding-Plattform zu beschaffen. Wertpapiere, die über lizenzierte Crowdfunding-Plattformen angeboten werden, dürfen auf allen europäischen Märkten der EU/des EWR öffentlich vertrieben werden.

Europäische Crowdfunding-Lizenz für die gesamte EU/den EWR gemäß der ECSP-Verordnung

Bereits vor der ESPC-Verordnung war Litauen einer der wenigen EU-Mitgliedstaaten mit einer klaren und transparenten nationalen Crowdfunding-Regelung. Das aktuelle litauische  Gessetz über Crowdfunding im Rahmen der neuen europäischen ECSP-Verordnung hat eine neue Art von Lizenz mit europaweiter Reichweite geschaffen.

Litauen ist eine der ersten EU-/EWR-Gerichtsbarkeiten, die eine vollständig passfähige europaweite Crowdfunding-Lizenz gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (ECSP) eingeführt hat. Alle Bewerber, die derzeit eine Crowdfunding-Lizenz in Litauen beantragen, können eine Lizenz mit europaweiter Reichweite beantragen.

Mehr über die Registrierung und Lizenzierung von FinTech-Unternehmen in Litauen.