Wenn Kapitalgesellschaften „umziehen“
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Wenn Kapitalgesellschaften „umziehen“

Die Standortwahl eines Unternehmens ist zu Beginn eine zentrale Frage. Nichtsdestotrotz kann es im Zeitverlauf dazu kommen, dass ein Startup den ursprünglichen Satzungssitz verlagern möchte (zB aufgrund eines ausländischen Accelerator-Programms, aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen, etc…). In diesem Fall stellt sich die Frage, ob ein Umzug von Kapitalgesellschaften überhaupt möglich ist und welche steuerlichen Konsequenzen damit einhergehen.

von Christoph Puchner und David Gloser