Verlängerung Corona-Kurzarbeit Phase 5
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Verlängerung Corona-Kurzarbeit Phase 5

Die aktuell geltende Bundesrichtlinie für die Phase 5 der COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe wurde aufgrund der Lockdown-Verordnungen Ende 2021 entsprechend adaptiert (kundgemacht am 3.1.2022). Weiters wurden die FAQs zur Kurzarbeit kürzlich gewartet. Die wesentlichen Aspekte haben wir nachfolgend kurz zusammengefasst

1. Wesentliche Aspekte der Corona-Kurzarbeit Phase 5
a.) Entfall der Steuerberaterbestätigung in Bezug auf die wirtschaftliche Begründung
b.) Zeitraum und Sozialpartnervereinbarung
c.) Arbeitszeitausfall
d.) Fristen
e.) Entfall der verpflichtenden Ausfallzeit von mind. 50% für Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen für 11 und 12/2021
f.) Urlaubsverbrauch
g.) Trinkgeldersatz in den Trinkgeldbranchen
h.) Durchführungsbericht
2. Ausblick

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