Umsatzsteuer: Neuer One-Stop-Shop ab 1. Juli 2021
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Umsatzsteuer: Neuer One-Stop-Shop ab 1. Juli 2021

Mit 1. Juli 2021 wird das neue One-Stop-Shop-System (OSS) eingeführt, mit dem Unternehmer über ein elektronisches Portal relevante, gewisse in der EU anfallende Umsatzsteuern erklären und bezahlen können. Damit kommt es für Unternehmen grundsätzlich zu einer Verwaltungsvereinfachung – um in den Genuss des OSS zu kommen, sind jedoch einige Punkte zu beachten. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen zusammengefasst.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Allgemeines zum OSS-System
2. EU-OSS

2.1. Registrierung
2.2. Laufende Meldungen und Bezahlung
2.3. Beendigung des EU-OSS
2.4. Sonstiges
3. Nicht-EU-OSS (Nicht EU-Schema)
4. IOSS für Einfuhr-Versandhandelsumsätze
5. Ausblick

Newsletter – Umsatzsteuer: Neuer One-Stop-Shop ab 1. Juli 2021