
Steuerreform – Geplante Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen
Wie bereits angekündigt, hat das Bundesministerium für Finanzen vor kurzem das ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG 2022) in Begutachtung geschickt. Im Begutachtungsentwurf finden sich weitreichende Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Konkret sollen Einkünfte aus Kryptowährungen ab dem 1. März 2022 unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet werden.
Im vorliegenden Newsletter gehen wir auf die Highlights der neuen Besteuerung von Kryptowährungen ein.
1. Geplante Änderung im Bereich der Kryptowährungen
1.1 Grundsätzliches
a.) Laufende Einkünfte
b.) Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
1.2 Besteuerung
a.) Anwendung des besonderen Steuersatz
b.) Steuerabfuhr
1.3 Verlustausgleich
1.4 Wegzugsbesteuerung
1.5Übergangsregelung
2. Ausblick
Newsletter – Steuerreform – Geplante Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen