Steuerliche Maßnahmen iZm der aktuellen Hochwasserkatastrophe
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden aufgrund des Hochwassers soll der nachfolgende Newsletter einen Überblick über bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen geben, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.
1. Steuerliche Maßnahmen iZm der Hochwasserkatastrophe im Überblick
Das BMF hat am 14. Juni 2024 ein Informationsschreiben zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen veröffentlicht, in dem auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hingewiesen wird, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.
Aus aktuellem Anlass möchten wir für Betroffene nochmals auf diese BMF-Information hinweisen. Die BMF-Information beinhaltet folgende Themenbereiche:
- Verlängerung von abgabenrechtlichen Fristen
- Erleichterungen bei Steuerzahlungen (Zahlungserleichterungen, Herabsetzung der Vorauszahlungen)
- Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
- Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen (zB Investitionsbegünstigungen iZm Ersatzanschaffungen; keine Nachversteuerung von Investitionsbegünstigungen bei hochwasserbedingtem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen)
- Liebhabereibeurteilung iVm Hochwasser als Unwägbarkeit
- Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden
- Freibetragsbescheid
- Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer
2. Weiterführende Informationen
Die BMF-Information zu den einzelnen steuerlichen Maßnahmen finden Sie unter https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/4136f76c-817a-49ad-8604-cdc8e6388672/82905.1.1.pdf.
Gerne unterstütze wir Sie bei sämtlichen steuerliche Maßnahmen iZm der Hochwasserkatastrophe.
Ihr ECOVIS Betreuer-Team
Newsletter – Steuerliche Maßnahmen iZm der aktuellen Hochwasserkatastrophe
Beilage – Information des BMF