Startup-Paket: FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung NEU ab 1.1.2024
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Startup-Paket: FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung NEU ab 1.1.2024

Vor kurzem wurde die Regierungsvorlage zum Start-up-Förderungsgesetz und zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG 2023) im Nationalrat beschlossen. Zukünftig soll die neue Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Startups bieten. Weiters sieht das Gesetz ein neues Besteuerungsregime für Mitarbeiterbeteiligungen vor, wodurch der Dry-Income-Thematik entgegengewirkt werden soll. Diese Gesetze sollen vor allem den speziellen Bedürfnissen von Startups gerecht werden und eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Die neuen Regelungen kommen ab 1.1.2024 zur Anwendung. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die neuen Regelungen gegeben.

1. Flexible Kapitalgesellschaft
a.) Gründung einer FlexCo
b.) Unternehmenswert-Anteile
c.) Sonstige Aspekte
2. Mitarbeiterbeteiligung NEU
a.) Voraussetzungen
b.) Besteuerungsregime
c.) Ausblick

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