Share-Swaps im Exitfall: Steuerliche Themen bei der exitbedingten Umsetzung von Roll-Over-Modellen
06.09.2024
Im Rahmen eines Exits kann es neben reinen Cash-Transaktionen auch zu einer gesplitteten Transaktion kommen, bei denen ein Teil der Startup-Anteile gegen Cash veräußert und die verbleibenden Startup-Anteile gegen Anteile an der Erwerbergesellschaft eingetauscht werden. Ein derartiger Anteilstausch („Share-for-Share-Transaktion“) kann unter gewissen Voraussetzungen im Anwendungsbereich des Art III UmgrStG steuerneutral abgewickelt werden. Derartige Exittransaktionen erfordern einzelfallbezogen eine umfassende steuerliche Analyse.
von David Gloser und Christoph Puchner