Reminder: COVID-19-Investitionsprämie und Abrechnungsfrist
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Reminder: COVID-19-Investitionsprämie und Abrechnungsfrist

Im Zusammenhang mit der Investitionsprämie ist die 3-Monatsfrist für die Abrechnung zu beachten. Für Abrechnungen die bis zum 30.9.2021 erfolgen, gilt diese Frist nicht. Für alle danach erfolgenden Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist zu wahren. Nachdem die erste Abrechnungsfrist mit 30.9.2021 bevorsteht, möchten wir dies nochmals zum Anlass nehmen und Sie über die Abrechnung informieren.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Abrechnung der Investitionsprämie
a.) 3-Monatsfrist
b.) Fristberechnung
c.) Weiterführende Links und aktualisierte FAQs
2. Ausblick

Newsletter – Reminder: COVID-19-Investitionsprämie und Abrechnungsfrist