Rechenbeispiele Kurzarbeit
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Rechenbeispiele Kurzarbeit

(Grobe) Rechenbespiele betreffend die Kosten der Kurzarbeitszeit zum leichteren Verständnis:
Beispiel:
Bruttobezug 2.000,-  für eine 40 Std/Woche
Nettobezug 1.495,54
Gesamtbelastung für den DG 2.632,00
Garantiertes Netto: 1.271,21 (=85% des bisherigen Nettobetrags)

Ergibt hochgerechnet ein Brutto von 1.578,24

Fall A: Reduktion der Kurzarbeit auf 10%
Arbeitsentgelt für 4 Wochenstd. : 200,-
Kurzarbeitsunterstützung f. DN: 1.378,24

(Berechnung: hochgerechnetes Brutto von 1.578,24 minus auf  10 % („echte Arbeitszeit“) berechnetes Brutto v. 200,00)

Berechnung Gesamtkosten DG:

Gesamtes Brutto                              1.578,24
Dienstgebernebenkosten                632,83
Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS   -1.378,24

Gesamtbelastung für den DG        832,83

Damit bleibt an Belastung 32% für den Dienstgeber übrig, wobei davon 10% für die eigentliche Arbeit bleibt und 22% als zusätzliche Kosten, um den Dienstnehmer zu binden.

Fall B: Reduktion der Kurzarbeit auf 50%
Arbeitsentgelt für 20 Wochenstd. : 1.000,00

Kurzarbeitsunterstützung f. DN:          578,24

(Berechnung: hochgerechnetes Brutto von 1.578,24 minus auf 50 % („echte Arbeitszeit“) berechnetes Brutto v. 1.000,00)

Gesamtes Brutto                                    1.578,24
Dienstgebernebenkosten                      632,83
Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS             – 578,24

Gesamtbelastung für den DG            1.632,83

Damit bleibt an Belastung rund 63% für den Dienstgeber übrig, wobei davon 50% für die eigentliche Arbeit bleibt und 13% als zusätzliche Kosten, um den Dienstnehmer zu binden.

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Äußerungen zur Tragung der Sozialversicherungsbeiträge gibt, wir haben die SV-Beiträge ohne AMS-Ersatz (für die ersten 3 Monate) berechnet.

Dies entspricht den meisten Aussendungen wie zb. AMS etc. bzw steht auch im Einklang mit der gesetzlichen Änderung (Änderung des Arbeitsmarktgesetzes betreffend § 37b Abs 7).

Hinweis:

Es können sich noch weitere Änderungen in den nächsten Tagen ergeben, wir möchten mit diesen Beispielen unseren KlientInnen einen ersten Grobüberblick über die Auswirkungen geben; natürlich ist zu hoffen, dass bei der Kurzarbeit noch nachgebessert wird und der Dienstgeberaufwand noch weiter sinkt.

Ihr ECOVIS Team