Praxisfragen im Zusammenhang mit der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a EStG
14.08.2024
Ab 1.1.2024 kommt es bei Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung unter gewissen Voraussetzungen zu einem Besteuerungsaufschub (da die Besteuerung erst bei einem später eintretenden Umstand, typischerweise bei der Veräußerung der Anteile erfolgt) und ein begünstigtes Besteuerungsregime steht zur Verfügung. Nachfolgend sollen gewisse ausgewählte Praxisfragen iZm dem neuen steuerlichen Mitarbeiterbeteiligungsregime beleuchtet werden.
von David Gloser und Christoph Puchner