Neuer Kollektivvertrag für ZahnärztInnen
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Neuer Kollektivvertrag für ZahnärztInnen

Mit 1. Juni 2022 tritt der neue Kollektivvertrag für Angestellte bei Fachärzten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Kraft, wobei die Änderungen weitreichende Auswirkungen auf das Beschäftigungsausmaß und die Bezahlung der Arbeitnehmer/Innen haben.

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