Neue WiEReG-Meldeverpflichtung iZm Treuhandschaften
21.10.2025
Mit 1.10.2025 ergibt sich eine neue WiEReG-Meldeverpflichtung für sogenannte „Nominee-Vereinbarungen“ (Treuhandschaften). Dadurch sind auch Nominee-Vereinbarungen auf Ebene eines meldepflichtigen Rechtsträgers zu melden, selbst wenn diese für das wirtschaftliche Eigentum nicht relevant sind (dh unabhängig vom Beteiligungs- bzw Stimmrechtsausmaß).
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