Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen
Share >

Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen

Vor kurzem wurde die Verordnung zum Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen veröffentlicht und eine Homepage mit weiterführenden Informationen eingerichtet. Diese Fördermaßnahme kann ab 16. Februar 2021 beantragt werden. Im Rahmen dieses Newsletters haben wir die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Begünstigte Unternehmen und indirekte Betroffenheit
a.) Begünstigte Unternehmen
b.) Vorliegen einer indirekten erheblichen Betroffenheit
2. Ermittlung der Höhe des Lockdown-Umsatzersatz II
a.) Betrachtungszeiträume
b.) Bemessungsgrundlage (Vergleichsumsatz)
c.) Höhe der Ersatzrate
3. Zusammenspiel mit Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Ausfallbonus
4. Antragstellung und Auszahlung

a.) Wann bzw wie ist eine Antragstellung möglich?
b.) Wann und wohin erfolgt die Auszahlung?
5. Ausblick


Newsletter – Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen