IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig!
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IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig!

Wenn vor der Startup-Gründung ein werthaltiges immaterielles Vermögen (IP) geschaffen wurde, ist bei der Übertragung auf das Startup (GmbH/FlexCo) auf eine sorgfältige Strukturierung zu achten, damit es nicht zu einem steuerpflichtigen Realisierungsvorgang für die Founder kommt.

von Christoph Puchner und David Gloser