IP-Übertragungen bei Startup-Gründung – wenn schon, dann richtig!
27.02.2026
Wenn vor der Startup-Gründung ein werthaltiges immaterielles Vermögen (IP) geschaffen wurde, ist bei der Übertragung auf das Startup (GmbH/FlexCo) auf eine sorgfältige Strukturierung zu achten, damit es nicht zu einem steuerpflichtigen Realisierungsvorgang für die Founder kommt.
von Christoph Puchner und David Gloser