Fristgerechte Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch
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Fristgerechte Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch

Jahresabschlüsse sind grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen. Bei Regelbilanzstichtag 31.12. wäre der Jahresabschluss 2020 bis 30.9.2021 offenzulegen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde eine Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen erlassen.

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