Fixkostenzuschuss II: Wie sich auch Startups bis zu 800.000 Euro holen können
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Fixkostenzuschuss II: Wie sich auch Startups bis zu 800.000 Euro holen können

Zeitgleich mit dem (erweiterten) Umsatzersatz wurde am 23. November auch die Richtlinie zum neuen Fixkostenzuschuss veröffentlicht. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten und Liquiditätsschwierigkeiten im Zuge der COVID-19 Krise abzufedern. Eine wesentliche Änderung des FKZ 800.000 ggü seinem Vorgänger ist die reduzierte Höhe des Umsatzausfalls (mindestens 30% statt mindestens 40%) sowie die Flexibilisierung und Ausweitung der Betrachtungszeiträume. Zudem wird die Möglichkeit eines pauschalen Fixkostenzuschusses geschaffen.

von Christoph Puchner und Katharina Geweßler