
COVID-Zahlungserleichterungen rechtzeitig beantragen (Stundung bzw Ratenzahlung)
23.09.2020
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden vereinfachte Zahlungserleichterungen unter gewissen Voraussetzungen eingeführt. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte überblicksartig zusammengefasst.
Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:
1. COVID-Zahlungserleichterungen iZm Steuerzahlungen
a.) „Automatische“ Steuerstundungen
b.) Ratenzahlung
c.) Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Anspruchszinsen
2. Ausblick
Newsletter – COVID-Zahlungserleichterungen