COVID-19: Zeitlich befristeter Verlustrücktrag möglich
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COVID-19: Zeitlich befristeter Verlustrücktrag möglich

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Verlustrücktrags geschaffen. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich auch die dazugehörige Verordnung erlassen, die nähere Details des Verlustrücktrags festlegt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte überblicksartig zusammengefasst.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung
1.1. COVID-19-Rücklage für Wirtschaftsjahr 2019
a.) Rahmenbedingungen der COVID-19-Rücklage
b.) Sonderregelungen iZm Personengesellschaften, Steuergruppen und abweichendem Wirtschaftsjahr
1.2. Verlustrücktrag in das Wirtschaftsjahr 2019 und 2018
a.) Verlustrücktrag 2019
b.) Verlustrücktrag 2018
c.) Sonderregelungen für Steuergruppen, Umgründungen und abweichendes Wirtschaftsjahr
1.3. Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019
2. Ausblick

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