COVID-19: Richtlinie des BMF zum Umsatzersatz
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COVID-19: Richtlinie des BMF zum Umsatzersatz

Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen betreffend des Umsatzersatz für November 2020 der seit 6. November 2020 von betroffenen Unternehmen beantragt werden kann.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Umsatzersatz im Zuge des zweiten Corona Lockdown
1.1. Wesentliche Rahmenbedingungen in Kürze
1.2. Wer ist begünstigt?
1.3. Was sind Ausschlusskriterien für die Förderung?
1.4. Wieviel Umsatz wird ersetzt?

a.) Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz
b.) Ausmaß des Umsatzersatz
1.5. Wann bzw wie ist eine Antragstellung möglich?
1.6. Wann und wohin erfolgt die Auszahlung?
1.7. Weiterführende Informationen
2. Ausblick

Newsletter – COVID-19: Richtlinie des BMF zum Umsatzersatz