COVID-19 – Lockdown Umsatzersatz Dezember
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COVID-19 – Lockdown Umsatzersatz Dezember

Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen betreffend des Umsatzersatzes für Dezember 2020, der seit 16. Dezember 2020 von betroffenen Unternehmen beantragt werden kann. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Umsatzersatz für Dezember 2020
1.1. Wer ist begünstigt?
1.2. Was sind Ausschlusskriterien?
1.3. Wie hoch ist der Umsatzersatz?

a.) Höhe des Umsatzersatzes
b.) Berechnungsmethode zu Ermittlung des Umsatzersatzes
c.) Ausscheiden von Umsätzen aus nicht direkt betroffenen Branchen (Mischbetriebe)
d.) Anpassung der Bemessungsgrundlage an den individuellen Betrachtungszeitraum
e.) Gegenrechnung von COVID-Unterstützungsmaßnahmen
f.) Besonderheiten für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS)
1.4. Bestehen Änderungsmöglichkeiten iZm der Umsatzersatz Berechnung?
1.5. Zusammenspiel mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 und dem neuen Verlustersatz
1.6. Wie ist eine Antragstellung möglich?

a.) Allgemeines zur Antragstellung
b.) Wie erfolgt die Auszahlung?
2. Umsatzersatz für Land- und Forstwirtschaft /Privatzimmervermietung
3. Ausblick


Newsletter – COVID-19 Lockdown Umsatzersatz Dezember