COVID-19-Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für „erste Maßnahmen“
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COVID-19-Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für „erste Maßnahmen“

Mit der Investitionsprämie wurden interessante Rahmenbedingungen für Investitionsmaßnahmen geschaffen. Um den positiven Effekt der Investitionsmaßnahmen bestmöglich auszunützen soll die Frist für die Verlängerung der Frist für „erste Maßnahmen“ verlängert werden. Unabhängig davon müssen Anträge auf Investitionsprämie jedoch – nach derzeitigem Stand – unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden. Im Rahmen dieses Newsletters wollen wir Sie über diese Neuerung und die generellen zeitlichen Rahmenbedingungen informieren.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Investitionsprämie
a.) Allgemeines und Überblick
b.) Verlängerung der Frist für die Setzung „erster Maßnahmen“
c.) Überblick über den gesamten zeitlichen Ablauf
2. Ausblick

Newsletter – COVID-19-Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für „erste Maßnahmen“