
COVID-19 – Erweiterung Umsatzersatz Dezember und geplante Hilfe für indirekt betroffene Unternehmen
Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen betreffend der Erweiterung des Umsatzersatz für Dezember 2020 (der seit 16. Dezember 2020 von betroffenen Unternehmen beantragt werden kann) und die geplante Hilfe für indirekt von den Lockdown-Schließungen betroffene Unternehmen. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:
1. Erweiterung des Umsatzersatz für Dezember 2020
1.1. Umsatzersatz ab 26. Dezember 2020
1.2. Wie hoch ist der Umsatzersatz?
1.3. Änderungen im Zusammenhang mit der Antragstellung
1.4. Zusammenspiel von Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Umsatzersatz
2. Hilfe für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen
2.1. Wie und ab wann können vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen Hilfen beantragen?
2.2. Wer kann Hilfen beantragen?
2.3. Wie hoch sind die Hilfszahlungen?
3. Ausblick
- FAQ Umsatzersatz (Stand 5.1.2021)
- Förderrichtlinie Umsatzersatz
- Handelskategorisierung
- Liste direkt betroffene Branchen