COVID-19: Aktualisierte Richtlinie des BMF zum (erweiterten) Umsatzersatz
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COVID-19: Aktualisierte Richtlinie des BMF zum (erweiterten) Umsatzersatz

Anbei übermitteln wir Ihnen aktuelle Informationen betreffend des erweiterten Umsatzersatz, der seit 23. November 2020 von betroffenen Unternehmen beantragt werden kann. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Erweiterter Umsatzersatz im Zuge des harten Corona Lockdown
1.1. Wer ist begünstigt?
1.2. Was sind Ausschlusskriterien für die Förderung?
1.3. Wieviel Umsatz wird ersetzt?
a.) Höhe des Umsatzersatzes
b.) Berechnungsmethode zu Ermittlung des Umsatzersatzes
c.) Ausscheiden von Umsätzen aus nicht direkt betroffenen Branchen (Mischbetriebe)
d.) Anpassung der Bemessungsgrundlage an den individuellen Betrachtungszeitraum
e.) Gegenrechnung von COVID-Unterstützungsmaßnahmen
f.) Besonderheiten für Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)
1.4. Bestehen Änderungsmöglichkeiten iZm der Umsatzersatz-Berechnung?
1.5. Wie ist eine Antragstellung möglich?
a.) Allgemeines zur Antragstellung
b.) Besonderheiten für Unternehmen, die ursprünglichen Umsatzersatz beantragt haben
1.6. Wie erfolgt die Auszahlung?
2. Umsatzersatz für Land- und Forstwirtschaft / Privatzimmervermietung
3. Ausblick

Newsletter – COVID-19: Aktualisierte Richtlinie des BMF zum (erweiterten) Umsatzersatz