Corona-Hilfsfonds: Neue Verordnung für Garantien und Direktkredite (Stand 9.4.2020)
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Corona-Hilfsfonds: Neue Verordnung für Garantien und Direktkredite (Stand 9.4.2020)

In einer kürzlich ergangenen Verordnung ( Siehe https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/143/20200408) wurden die näheren Rahmenbedingungen für die Garantien und Direktkredite geregelt. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass für die Direktzuschüsse noch eine gesonderte Verordnung ergehen wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte überblicksartig zusammengefasst:

Inhaltsverzeichnis:

1. Richtlinie betreffend Garantien und Direktkredite
a.) Anspruchsberechtigte Unternehmen
b.) Deckung folgender Zahlungsverpflichtungen
c.) Höhe, Laufzeit und Entgelt
d.) Antragstellung

2. Ausblick

Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte kurz zusammengefasst: