
Corona-Hilfsfonds – Neue Verordnung für Fixkostenzuschüsse
In einer kürzlich ergangenen Verordnung (https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/Mai/fixkostenzuschuss-infos.html – In diesem Zusammenhang wurden auch FAQs auf der Homepage des BMF veröffentlicht) wurden die näheren Rahmenbedingungen für Fixkostenzuschüsse geregelt. Entsprechende Anträge sind von 20.5.2020 bis 31.8.2021 möglich.
Nachfolgend werden die wesentlichen Eckpunkte überblicksartig zusammengefasst:
1. Richtlinie betreffend Fixkostenzuschüsse
1.1. Anspruchsberechtigte Unternehmen
a.) Voraussetzungen
b.) Umsatzausfall
c.) Unternehmen in Schwierigkeiten
1.2. Definition der Fixkosten
1.3. Höhe des Fixkostenzuschusses
1.4. Auszahlung
a.) Schätzung Umsatzausfall sowie Fixkosten für Auszahlung der ersten und zweiten Tranche
b.) Abwicklung der Auszahlung in mehreren Tranchen
1.5. Antragstellung
1.6. Kontrolle der Förderung
2. Ausblick
Newsletter – Corona-Hilfsfonds: Neue Verordnung für Fixkostenzuschüsse (Stand 14.5.2020)