
BMF-Info zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligiung
31.03.2022
Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde – wie bereits in einem vorangegangenen Newsletter informiert – eine neue Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt. Ab dem 1.1.2022 ist demnach die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn bis zu einem Betrag von € 3.000 pa pro Mitarbeiter unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei möglich (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG). Kürzlich wurde eine BMF-Info dazu veröffentlicht, die zahlreiche Fragen rund um die neue Mitarbeitergewinnbeteiligung beantwortet.
Newsletter – BMF-Info zur neuen Mitarbeitergewinnbeteiligiung