Beteiligungsprogramme – Auswirkungen von Sperrfristen auf die Beteiligungszurechnung
Share >

Beteiligungsprogramme – Auswirkungen von Sperrfristen auf die Beteiligungszurechnung

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme stellen ein wesentliches Instrument dar, um Mitarbeiter:innen an das Unternehmen zu binden und zusätzlich zu motivieren, zumal mit einer Beteiligung grundsätzlich auch eine Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens einhergeht.

Bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsprogrammen (sogenannte Equity-Beteiligungsprogramme), wird dem Mitarbeiter ein echter Gesellschaftsanteil (zB GmbH-Anteil) übertragen. Sofern dabei auch Sperrfristen (zB Vesting) im Zusammenhang mit dem Verkauf der gewährten Anteile vereinbarten werden, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage, ab welchen Zeitpunkt die Anteile dem Mitarbeiter in steuerlicher Betrachtung zuzurechnen sind.

von David Gloser, Christoph Puchner und Manfred Hinteregger