Beantragung der Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 aus EU-Staaten bis 30. September 2021
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Beantragung der Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 aus EU-Staaten bis 30. September 2021

Für die Rückerstattung von Vorsteuern des Jahres 2020 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30.9.2021. Die Anträge in der EU sind zwingend über das lokale elektronische Portal (für alle österreichischen Unternehmer somit via FinanzOnline) einzureichen.

Newsletter – Beantragung der Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 aus EU-Staaten bis 30. September 2021