
Beantragung der Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2020 aus EU-Staaten bis 30. September 2021
28.09.2021
Für die Rückerstattung von Vorsteuern des Jahres 2020 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30.9.2021. Die Anträge in der EU sind zwingend über das lokale elektronische Portal (für alle österreichischen Unternehmer somit via FinanzOnline) einzureichen.