Ausfallsbonus III – Förderrichtlinie veröffentlicht
Share >

Ausfallsbonus III – Förderrichtlinie veröffentlicht

Vor kurzem wurden die Förderrichtlinie sowie FAQs zum Ausfallsbonus III veröffentlicht. Ziel des Ausfallsbonus III ist die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19. Der Ausfallsbonus III kann ab 10. Dezember 2021 beantragt werden. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Highlights zusammengefasst.

Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Kurzüberblick über die einzelnen Punkte dieses Newsletters:

1. Begünstigte Unternehmen
a.) Wer ist begünstigt?
b.) Was sind Ausschlusskriterien für die Förderung?
2. Ermittlung des Ausfallsbonus III
a.) Betrachtungs- und Vergleichszeiträume
b.) Ermittlung des Vergleichsumsatzes
c.) Ermittlung des Umsatzes im Betrachtungszeitraum
d.) Höhe des Ausfallsbonus III
e.) Korrekturen bei mangelhafter, unvollständiger oder nicht aussagekräftiger Daten
3. Antragstellung und Auszahlung
4. Ausblick

Newsletter – Ausfallsbonus III