Arbeitsrecht – Änderung Dienstzettel, Ausbildung und Nebenbeschäftigung ab 28.3.2024
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Arbeitsrecht – Änderung Dienstzettel, Ausbildung und Nebenbeschäftigung ab 28.3.2024

Mit 28. März 2024 ist eine Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) in Kraft getreten, die Änderungen bei der Ausstellung von Dienstzetteln mit sich bringt. Diese Änderungen gelten auch für schriftliche Dienstverträge. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst.

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