Aktuelle Neuerungen Q2/2026
Endlich Frühling! Wir sind bereits im 2. Quartal des Jahres und widmen uns mit Blick auf wichtige Fristen dem Kapitel der Arbeitnehmerveranlagung in allen Facetten. Welche Möglichkeiten des Steuersparens durch Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Absetzbeträgen stehen zur Auswahl. Wir informieren Sie auch darüber, wann die ab 1.4.2026 geltenden neuen Richtwerte und Kategoriebeträge tatsächlich zu Mietanhebungen führen. Einen kurzen Blick werfen wir im Kapitel Splitter auf das Krypto-Meldepflichtgesetz, die Novelle zur FuE-Prämienverordnung und die Einführung der Spritpreisbremse. Lesenswert ist auch die Auswahl an höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einer Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2026 werden Sie keinen Termin versäumen.
1. Arbeitnehmerveranlagung 2025
1.1. Antragsveranlagung
1.2. Pflichtveranlagung
1.3. Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
2. Welche Ausgaben können bei der Veranlagung abgezogen werden?
2.1 Werbungskosten
2.2 Sonderausgaben
2.3 Außergewöhnliche Belastungen
2.3.1 Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
2.3.2 Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
3. Absetzbeträge und Negativsteuer
3.1 Absetzbeträge
3.2 Negativsteuer bei der Veranlagung von niedrigem Einkommen
4. Neue Richtwerte und Mietanhebung
4.1 Neue Richtwerte/Kategoriebeträge
4.2 Mietanhebung nach dem MieWeG
5. Splitter 2/2026
5.1 Krypto-Meldepflichtgesetz
5.2 Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe:
Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 12,5 Mio
5.3 Erneute Änderung der Forschungsprämien-VO
5.4 Spritpreisbremse
6. Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
7. Termine April bis Juli 2026