Aktuelle Neuerungen Q2/2025
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Aktuelle Neuerungen Q2/2025

Die alljährliche Arbeitnehmerveranlagung wird gerne bereits im April in Angriff genommen. Wer kann oder muss bzw. wer sich zurücklehnen und auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung warten kann, darüber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick. Aktuell gilt die Aufmerksamkeit vor allem dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz, das mit 1.4.2025 die ersten Einschnitte bewirkt. Gleichzeitig tritt eine Erhöhung der Gerichtsgebühren in Höhe von 23 % in Kraft. Aus dem als Ministerratsvortrag vorliegenden Mittelstandspaket für KMU berichten wir über die ab 1.7.2025 in Kraft tretenden konkreten Maßnahmen. Selbstverständlich werden wir über weitere „Sparmaßnahmen“ in einem der nächsten Newsletter informieren. Im Rahmen unserer „Splitter“ berichten wir über die erneut gesenkten Zinsen, die neuen ÖNACE-Codes 2025 und die Omnibus-Regelungen betreffend die geplanten Erleichterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Praxis interessante neue höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2025 runden diesen Newsletter ab.

1. Arbeitnehmerveranlagung 2024
1.1  Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
1.2  Antragsveranlagung (freiwillig)
1.3  Pflichtveranlagung
1.4  Welche Ausgaben können abgezogen werden?
1.5  Absetzbeträge
1.6  Negativsteuer bei der Veranlagung von niedrigem Einkommen
2.  Budgetsanierung
2.1  Budgetsanierungsmassnahmengesetz 2025
2.2  Ministerrat beschliesst „Mittelstandspaket“
3.  Gebühren
3.1  Gerichtsgebühren werden teurer
3.2  Neuauflage der Gebührenrichtlinien veröffentlicht
4.  Splitter
4.1  Zinsanpassung ab 12.3.2025
4.2  Omnibus-Regelungen für Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichten
4.3  Neuer ÖNACE-Code 2025
5.  Höchstgerichtliche Entscheidungen
6.  Termine April bis Juni 2025

Newsletter – Aktuelle Neuerungen Q2/2025