
Änderungen verschiedener Verordnungen/Richtlinien iZm COVID-19 Hilfsmaßnahmen
22.03.2022
Kürzlich kam es zur Adaptierung verschiedener Verordnungen/Richtlinien iZm COVID-19 Hilfsmaßnahmen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die förderfähigen Aufwendungen iZm Mietzinszahlungen. Einerseits können sich dahingehend Rückforderungsansprüche der COFAG ergeben, andererseits sind die Änderungen auch für die Beantragung künftiger Fördermaßnahmen relevant. Abgesehen davon wurde eine Verlängerung der Auszahlungssperre für unangemessen hohe Boni/Vergütungen betreffend den Ausfallsbonus III vorgenommen. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.
- Änderungen iZm geförderten Mietzinszahlungen
- Verlustersatz III – Klarstellung zur vorrangig Antragstellung für den
Ausfallbonus III - Ausfallsbonus III: Verlängerung Auszahlungssperre für unangemessene Boni/Vergütungen
- Ausblick
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