Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter in 2022 und 2023
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Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter in 2022 und 2023

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu € 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei möglich (§ 124b Z. 408 EStG). Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Newsletter – Teuerungsprämien 2022 und 2023